Nachgehakt
Angehört und Nachgehakt
Anhörungs-Erfahrungen und Erfahrungsberichte von der Schlichtungsstelle
Die hier veröffentlichten Beiträge spiegeln nicht unbedingt die Meinung des Netzwerks Bergbaugeschädigter wider.
Aktuelle Beiträge:
»Stellungnahme zur Schlichtung«
von Viktor Rössler (20.02.2015)
»Offener Brief: Kritik an der RWE-Anrufungsstelle«
von Peter Immekus (05.02.2015)
ältere Beiträge
Stellungnahme zur Schlichtung
Beitrag von Viktor Rössler vom 20.02.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
als die Schlichtungsstelle im Jahr 2010 initiiert wurde, waren wir vom Netzwerk über die Bedingungen zur Einrichtung keinesfalls überzeugt.
Nun bewahrheiten sich die damaligen Vermutungen, dass die Neutralität unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet ist. Die Schlichtungsordnung wurde von der RWE erstellt. RWE bestand auf der Einrichtung dieser Geschäftsstelle bei bergbaunahen Institutionen und taufte die Schlichtungsstelle auf den Namen »Anhörungsstelle«, welche diesem auch alle Ehre macht. Der Bergbaubetreiber gibt den Ablauf der Schlichtungsverhandlung solchermaßen begrenzt vor, dass Betroffene nach wie vor nicht auf Augenhöhe verhandeln können.
Der Betroffene wendet sich an die Schlichtungsstelle, wenn er mit der vorausgegangenen RWE-Regulierungsabsage unzufrieden ist. Da nun RWE das Revier zur bergschadensfreien Zone erklärt, ist auch der Schlichtungsversuch schon im Voraus zum Scheitern verurteilt. Gutachter bewerten die Schadensobjekte regelmäßig als »eigenverschuldete Baumängel«, selbst wenn die Phase der Gebäudesetzung nach 10 Jahren längst abgeklungen ist.
Die bergbaulichen Einflüsse werden einfach ignoriert. Die Begutachtung erfolgt alleine auf Basis von RWE-Daten. Da RWE vorselektiert, fallen die negativen Fakten im Voraus unter den Tisch. Schäden in der nachbarlichen Umgebung des Antragstellers werden mit der Aussage abgeblockt, dass »jeder Fall anders sei«.
Im Schreiben vom 3.4.2013 schilderte ich der Bezirksregierung bereits, was im »Anhörungsverfahren« der ersten drei Heppendorfer Schadensfälle schief gelaufen ist. Dies blieb bisher seitens der Bezirksregierung ohne jede Reaktion.
Am 14. 1. 2015 fand die Verhandlung für vier betroffene Heppendorfer statt. Das Antragsdatum geht auf das Jahr 2011 zurück. Die Betroffenen hatten der Schlichtungsstelle Ende Sept. 2014 einen Fragenkatalog zugesandt. Die in den Gutachten offenstehenden Fragen sollten seitens der Sachverständigen rechtzeitig zum Anrufungstermin beantwortet sein. Sie wurden den Geschädigten aber erst zum Ende der Anhörung übergeben. In einem Fall wurde die Stellungnahme des Betroffenen erst gar nicht weiter geleitet. In meinem Fall wurde sogar nur jede 2. Seite beantwortet.
Unser Geschädigten-Fragenkatalog wurde auf Grund der unerträglich hanebüchenen Schadensbegründungen der Sachverständigen erstellt. In einem Fall wird eine Photovoltaikanlage als Schadensursache angegeben. Diese wurde aber erst etliche Jahre nach dem Auftreten der Schäden installiert. Weiterhin wird eine kleine Efeupflanze als Fundamentschadenursache vorgeschoben, weil diese dem Boden übermäßig Wasser entzieht, wohingegen die über 500 m tiefe RWE-Sümpfungsmaßnahme nicht ins Gewicht fällt.
Ohne eigene Untersuchungen übernimmt der beauftragte Sachverständige die RWE-Behauptung, dass kein Bergschaden vorliegen könne. Die Formulierungen und das Verhalten der Gutachter lässt allzu oft die Bergbaunähe klar erkennen. Ebenso nehmen die RWE-Vertreter während der Verhandlungen übermäßig Einfluss auf den Verlauf.
Mittels dieser negativen Erfahrungen erscheint uns die Auftragserfüllung der vertrauensvollen unabhängigen Funktion der Schlichtungsstelle zur Zeit unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Rössler
Offener Brief
Kritik an der RWE-Anrufungsstelle
Beitrag von Peter Immekus vom 05.02.2015
Sehr geehrter Herr Kotzea,
die aktuelle positive Berichterstattung über die Arbeit der Bez.-Reg. Köln bei der Abarbeitung von Schlichtungsverfahren bewerten wir als nicht zutreffend.
Nach unserer Kenntnis und Erfahrung blendet diese vordergründig positive Berichterstattung alle seit 2010 aufgetreten Missstände und Proteste komplett aus.
Nach unserer Kenntnis und Erfahrung gibt es ein tiefes Zerwürfnis zwischen den betroffenen Antragstellern und Ihrer als bergbaunah angesehenen Verwaltung seid Einrichtung der »Anrufungsstelle«. Zur Untersetzung dieser Einschätzung stellen wir derzeit alle uns bekannten Beschwerden gegenüber der Bez.-Reg. Köln seit 2010 zusammen und geben Ihnen und der Öffentlichkeit gerne eine erste Zusammenstellung dazu in der kommenden Woche bekannt.
Um eine fundierte Diskussion über dieses Thema auch öffentlich zu ermöglichen bitten wir Sie um Ausarbeitung und Veröffentlichung folgender Punkte aus Ihrer Sicht:
- In wie vielen Fällen wurde Ihrem Hause gegenüber Kritik an der Bearbeitung von Anträgen und Fallbearbeitungen geäußert?
- In wie vielen Fällen wurde die Kritik mit einem Vertrauensmangel gegenüber der Bez.-Reg. Köln begründet?
- Wie lange brauchten die Schlichtungsfälle im Durchschnitt und maximal um abgeschlossen zu werden?
- Wie lange benötigen die Antragssteller maximal, um eine Rückmeldung der Geschäftsstelle zu erhalten?
- In welchem Verhältnis stehen diese Bearbeitungszeiten zu den Verfahren an der Schlichtungsstelle in Essen?
- In wie vielen Fällen zogen die Antragssteller Ihren Antrag aus Protest und/oder Ablehnung zurück?
- In welchem Verhältnis stehen diese Rücknahmen der Anträge zu den Rücknahmen an der Schlichtungsstelle in Essen?
- Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen die Geschäftsstelle den Antragsstellern dazu geraten hat, Verhandlungen auch ohne deren Fachbegleiter war zu nehmen?
- Wie viele Beschwerden sind Ihnen darüber bekannt, dass Unterlagen und Stellungnahmen der Eigentümer nicht an die Schlichtungskommission bzw. an die Verfahrensbeteiligten weiter geleitet wurden?
- Gibt es Beschwerden darüber, dass eigentümerseitige Begleiter/Beisitzer zu Terminen nicht geladen wurden?
- Wie viele Fälle sind Ihnen bekannt, in denen Antragsteller Ihren Antrag noch vor Beginn der Verhandlung zurück gezogen haben? Sind Ihnen die Beweggründe dieser Entscheidung bekannt?
- Wie viele Fälle sind Ihnen bekannt, in denen Antragssteller aus Protest vor den Petitionsausschuss gegangen sind?
- In welchem Verhältnis stehen diese Proteste zu den Erkenntnissen aus der Schlichtung in Essen?
- Ist es richtig, dass der Braunkohlenausschuss in 2009 die Einrichtung einer Schlichtungsstelle per Beschluss abgelehnt hat?
- Halten Sie es für vertrauensbildend, dass trotz dieser bekannten ablehnenden Haltung die auf Wunsch von RWE-Power als »Anrufungsstelle« betitelte Schlich- tungsstelle an den Braunkohlenausschuss »angedockt« wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Immekus
(Markscheider)
Weitere Beiträge zu Angehört & Nachgehakt:
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von Viktor Rössler (07.2014)