Kanalschäden
Kanalschäden
Arbeitspapier zur Problematik der horizontalen Erdbewegungen aufgrund von Sümpfungsaktivitäten,
und deren Auswirkung auf Straßenschäden und Kanalschäden.
Horizontale Bewegungen, sogenannte Bodenzerrungen sind parallel zu Bodenabsenkungen im gesamten
Sümpfungsgebiet rund um den rheinischen Braunkohletagebau in Größenordnungen von wenigen Zentimetern
bis mehreren Dezimetern zu beobachten. Im Gegensatz zu den vertikalen Bodenbewegungen, werden diese
öffentlich nicht wahr genommen. Der Bergbaubetreiber hält sich bedeckt, die Kommunen äußern sich
nicht.
Von Zeit zu Zeit werden Risse im Straßenbelag verfüllt und so getan als handele es sich hierbei um
Winterschäden allgemeiner Art. Üblicherweise kommt auch der Steuerzahler für die Schadensbehebung
auf und nicht der Bergbautreibende als der mögliche Verursacher.
Die Gemeinden als Vertreter der Steuerzahler zeigen aus Sicht der betroffenen Bürger nur zögerlich
oder keinen Widerstand. Betroffen ist das kommunale Kanalnetz als auch die Anschlüsse der anliegenden
Eigentümer. Inwieweit sich der Bergbaubetreiber an den Kosten für die Sanierung des allgemeinen
Kanalnetzes beteiligt, bleibt dem Bürger verborgen. Bei den Kosten der Anlieger wird von Ausnahmen
abgesehen, kein Zuschuss oder eine gesamte Kostenübernahme gewährt.
Das Netzwerk Bergbaugeschädigter fordert Transparenz in der Frage der Kostenübernahme durch den
Bergbaubetreiber als den möglichen Verursacher bei Straßenschäden, Schäden am kommunalen Kanalnetz
und Schäden an den Anschlüssen anliegender Eigentümer.
Die Forderung richtet sich sowohl an den Bergbaubetreiber als auch an die entsprechenden Behörden in den Kommunen sowie das aufsichtführende Bergamt. So lautet die Forderung des Netzwerkes, dass Oberflächenrisse grundsätzlich vor ihrer Beseitigung seitens der Behörde registriert und aktenkundig gemacht werden. Dabei müssen Straßen und Kanalschäden festgehalten (fotografiert) werden, um bei erneuten Schäden eine Aussage über den zeitlichen Verlauf machen zu können. Dies hat als Beurteilungsgrundlage zu dienen, um Rückschlüsse auf die Ursache der Schäden ziehen zu können, und gegebenenfalls Verursacher zur Regulierung heranzuziehen und nicht den zufällig anliegenden Eigentümer bei Kanalschäden zu belasten.
Für den Ort sind flächenmäßig horizontale Bodenbewegungen zu erfassen, und deren Konsequenz jedem zukünftigen Bauherren von Amts wegen mitzuteilen. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand unwissend ein Risiko eingeht, dessen Tragweite er bei Baubeginn nicht übersehen kann, deren Auswirkungen er später aber tragen oder mittragen soll.
Der Vorstand Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. Bergheim den 17.06.2011
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Presseschau: Kanalschäden
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