Schlichtungsstelle


Schlichtungsstelle für Bergschäden in der Braunkohle

Seit Ende 2010 gibt es eine Schlichtungsstelle für Bergbauschäden, die von den Braunkohlenbetroffenen angerufen werden kann. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten in Bezug auf Bergschäden. Sie ist eine neutrale Stelle, die im Einvernehmen mit den Beteiligten eine Lösung sucht. Anders als bei einem Gericht wird dort kein Urteil gefällt. Kommt es zu einer gütlichen Einigung, dann wird dort ein Schlichtungsspruch festgelegt, der verbindlich ist. Sie bietet die Chance, dass ohne ein langwieriges Klageverfahren eine Regulierung durchgesetzt werden kann, wenn der Bergschaden festgestellt ist.

Die Schlichtungsstelle ist derzeit mit einem pensionierten und einem aktiven Richter des Landgerichtes Aachen, einem Vertreter von RWE Power AG und einem Vertreter der Bergbaubetroffenen besetzt. Als Vertreter sind dabei u.a. auch die Beisitzer des NETZWERKES wählbar. Diese sind:


Schlichtungsstelle Braunkohle NRW


Schlichtungsstelle für Bergschäden in der Steinkohle

Das Schlichtungsverfahren führt der Vorsitzende der Schlichtungsstelle gemeinsam mit zwei Beisitzern durch. Der Antragsteller muss daher einen Beisitzer und einen Stellvertreter aus einer Liste auswählen. Der andere Beisitzer wird durch das Bergbauunternehmen ausgesucht.

Die Interessenvertretungen der Geschädigten schlagen mehrere Beisitzer vor. Als Vertreter sind dabei u.a. auch die Beisitzer des NETZWERKES wählbar. Diese sind:


Schlichtungsstelle Bergschaden


In einer mündlichen Verhandlung wird - unter Umständen nach Einholung von Gutachten - nach Anhörung beider Parteien ein Schlichtungsvorschlag gemacht, deren Annahme beiden Seiten frei gestellt ist. Ebenso möglich ist die Zurückziehung des Antrages innerhalb des Schlichtungsverfahrens.

Während des Schlichtungsverfahrens ist die Verjährungsfrist von Bergbauschäden gehemmt.

Die Schlichtung ist für den Bergbaubetroffenen kostenlos. Möchte ein Antragsteller/eine Antragstellerin sich von einem/einer Sachverständigen und/oder einem/einer Rechtsanwalt/Rechtanwältin vertreten lassen, so muss der/die Antragsteller(in) die Kosten dafür selbst tragen. Das NETZWERK fordert seit Jahren, dass die Vertretungskosten eigentlich von RWE Power AG erstattet werden müssten, da sonst kein Verhandeln auf Augenhöhe mit dem Bergbau möglich ist. Eine Änderung ließ sich bislang trotz intensiver Bemühungen aller Interessensverbände nicht durchsetzen.




Weitere Informationen


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Mehr Informationen zu den Schlichtungsstellen finden Sie unter:

Links auf dieser Homepage

    - Presseschau (Schlichtungsstelle)
    - Pressearchiv - Schlichtungsstelle


Externe Links

    - Landtag NRW
    -     - Unterausschuss Bergbausicherheit (WP 17)

    - Schlichtungsstelle Braunkohle NRW (Braunkohle)
    -     - Schlichtungsantrag Bergschaden

    - Schlichtungsstelle Bergbauschaden NRW (Steinkohle)
    -     - Schlichtungsantrag Bergschaden

    - Informationseite zu Schlichtungsstellen für Bergschäden




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